Ist der Besitz einer Hanfplanze in Österreich erlaubt?
Oft hören wir die Frage: Ist der Besitz einer Hanfpflanze in Österreich erlaubt? Die kurze Antwort lautet: Ja! Die etwas längere zu den Umständen und Voraussetzungen, unter denen Besitz und Hanf-Anbau legal sind, lest ihr hier.

Der Besitz einer oder mehrerer Hanfpflanzen ist in Österreich erlaubt. Die Stecklinge können einerseits als Zierpflanzen gehalten werden, andererseits lassen sich aus ihren Blättern ganz legal verschiedene schmackhafte oder wohltuende Erzeugnisse machen - beispielsweise Tee, Gewürzmischungen oder Pflege-Produkte.
Genau dafür sind die Hanfpflanzen von Hanfgarten auch vorgesehen. Illegal wird es erst, wenn der Hanf in Blüte steht. Die Blüte der Cannabispflanze enthält wirksames THC, welches die berauschende Wirkung von Marihuana erzeugt und daher gemäß Suchtmittelgesetz in Österreich verboten ist.
18 Stunden beleuchten
Die Konzentration von THC in den Blättern hingegen ist mit <0,2 Prozent so gering, dass sie sich im legalen Rahmen des EU-Grenzwertesfür Lebensmittel befindet. Tee aus Hanfblättern zu kochen und zu genießen ist also gesetzlich ebenso unbedenklich, wie sich ein Tässchen Zitronenmelisse aufzubrühen.
Wichtig ist nur, dass die Pflanze auch zuhause auf der Fensterbank mindestens 18 Stunden täglich und das rund ums Jahr durchgehend beleuchtet wird - so verhinderst du, dass sie überhaupt erst zu blühen beginnt. Warum das so ist, was genau dabei zu beachten ist und welche Lampen sich dafür am besten eignen, erfährst du in unserer Reihe "Tipps zum Hanfanbau".

Beschlüsse in Österreich
Immer wieder kommt es vor, dass Pflanzenzüchter und -produzenten kontrolliert und sogar angezeigt werden, wenn sie Cannabispflanzen verkaufen. Dabei wird diskutiert, ob bereits der Verkauf einer Hanfpflanze, die potenziell zur Blüte gebracht werden könnte, strafbar sein soll.
Derartige Forderungen wurden aber in der Vergangenheit von mehreren österreichischen Gerichten, darunter dem Oberlandesgericht Wien, zurückgewiesen, und auch Beschlagnahmungen von Zierhanf konnten abgewendet werden.
Der Konsens lautet: Der reine Besitz einer Hanfpflanze ist noch nicht strafbar - einzig was Verbraucherin und Verbraucher damit machen, ist entscheidend. Die Aufzucht unserer Stecklinge zur Gewinnung von Tee oder ähnlichen Erzeugnissen aus den Hanfblättern ist somit also zu 100% legal - das ist unser Hanfgarten-Versprechen.